Metalle und Dosen

Folgendes gehört in die Verpackungssammlung:

  • Konserven- und Getränkedosen
  • Metallfolien, Metalltuben
  • Metallverschlüsse von Gläsern oder Flaschen

Seit dem Kalenderjahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen.

In Altstoffsammelzentren ist auch eine getrennte Sammlung von Metallen und Kunststoffen möglich.

Neu

Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.

Achtung

Lack-, Spray-, Farb- und Öldosen mit Inhalt dürfen nicht im Metallcontainer entsorgt werden. Sie müssen zu einer Problemstoffsammelstelle gebracht werden. Armaturen, Werkzeuge, Rohre, Drähte u.Ä. sowie Kochgeschirr aus Metall und auch große Metallteile wiebeispielsweise Autoteile, Fahrräder, Badewannen oder Dachrinnen sind beim Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder Bauhof abzugeben. Genauere Informationen können beim dort beschäftigten Personal eingeholt werden.

Für die Entsorgung von Metallen und Dosen örtlich zuständig ist:

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie