Amtssignatur
Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Allerheiligen bei Wildon gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
www.signaturpruefung.gv.at bzw. pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
www.signaturpruefung.gv.at bzw. pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Allerheiligen bei Wildon:
Tel. (03182/8204-0) oder E-Mail: gde@allerheiligen-wildon.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Allerheiligen bei Wildon, 8412 Allerheiligen bei Wildon
Per E-Mail: gde@allerheiligen-wildon.at
Per Fax: 03182/8204-20