Europawahl 2024

Europawahl am 9. Juni 2024

Europawahl 2024

Zu den Ergebnissen
Ergebnis in Allerheiligen bei Wildon


Kundmachungen und Informationen:


Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut: „Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages. Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“

Wahlberechtigt sind alle, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Unionsbürger (mit Antrag) sind, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (am 09.06.2008 geboren und älter) und am Stichtag (26.03.2024) einen aktiven Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde hatten. Weiters sind alle Auslandsösterreicher wahlberechtigt, die einen gültigen Antrag für die EU-Wählerevidenz eingebracht haben.  


Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, so können Sie eine Wahlkarte beantrag.
Der Antrag ist schriftlich oder online auf www.wahlkartenantrag.at bis spätestens 05.06.2024 und persönlich im Gemeindeamt bis 07.06.2024 möglich.
In jedem Fall muss ein Grund der Abwesenheit und Ausweisdaten (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) angeführt werden.