Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss kann heuer wieder zwischen 30.09. bis 23.12.2016 im Gemeindeamt beantragt werden.

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Heizkostenzuschuss für den Winter 2016/2017 beschlossen.

Zweck der Förderung: Durch diesen einmaligen Heizkostenzuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark, welche von den Preissteigerungen für Energiepreise betroffen sind, finanziell unterstützt werden. Berechtigten wird somit von der Sozialabteilung des Landes bei Nachweis der Voraussetzungen ein Zuschuss von € 120,- für alle Heizungsanlagen gewährt - als Einmalzahlung für die Heizperiode 2016/2017. 

Anspruchsberechtigt sind alle mit Hauptwohnsitz in der Steiermark wohnhaften Personen (per 01.10.2016), die keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen (in Euro) nicht übersteigen.

 

Ein-Personen-Haushalt€ 1.128,00
Ehepaare oder Haushaltsgemeinschaften€ 1.692,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind€ 338,40

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Der Heizkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses. Als Frist für die Antragstellung gilt der 23.12.2016.