Kundmachung Änderung Flächenwidmung + ÖEK

Die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.04 sowie die Flächenwidmungsplansänderung Nr. 4.14 wurden beschlossen.
Genehmigt wurden die Änderungen von der Steiermärkischen Landesregierung mit Bescheid vom 26.04.2024.

Kundmachung