Landtagswahl 2019
Ergebnis der Landtagswahl vom 24. November 2019
Übersicht vom Land Steiermark
Ergebnisse auf Kleine Zeitung
Am Sonntag, dem 24. November 2019 findet die Wahl zum Steirischen Landtag statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen die Sie benötigen, um von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu können.
Kundmachungen zur Landtagswahl 2019
- Ausschreibung zur Landtagswahl 2019
- Auflegung des Wählerverzeichnisses vom 14. bis 18.10.2019
- Mitglieder der Wahlbehörde
- Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszone für die vorgezogene Stimmabgabe (15.11.2019)
- Wahllokal, Wahlzeit, Verbotszone für den Wahltag (24.11.2019)
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte.
Anfang November werden wir ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2019“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Beispielabbildung auf der rechten Seite).
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?
Vorgezogene Stimmabgabe
Bei der Landtagswahl 2019 haben Sie die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, den 15. November in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr ausschließlich im Rathaus der Stadt Leibnitz.
Hat ein Wähler bereits eine Wahlkarte beantragt, kann er sein Wahlrecht bei der vorgezogenen Stimmabgabe nicht ausüben. Wahlkarten werden im Zuge der vorgezogenen Stimmabgabe nicht entgegengenommen!
Wahlvorgang
Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis*) (zB Führerschein, Reisepass, Personalausweis) UND den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
*) Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie "amtsbekannt" sind.
Wahlkarten
Werden Sie am Wahltag (24.11.2019) oder zur vorgezogenen Stimmabgabe (15.11.2019) nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:
Persönlich (aber nicht telefonisch!) im Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) zu den Amtszeiten bis spätestens
22. November 2019, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines Lichtbildausweises ist erforderlich.
Schriftlich mit der, der "Amtlichen Wahlinformation" beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert. Bei jedem Antrag ist die Angabe der Passnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Führerschein, Personalausweis) oder einer anderen Urkunde, sowie eine Begründung des Antrags erforderlich. Letztmöglicher Termin ist der 20. November 2019.
Elektronisch rund um die Uhr im Internet unter www.wahlkartenantrag.at. Dazu benötigen Sie entweder den personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“, eine Bürgerkarte/Handysignatur, Ihre Reisepassnummer oder einen gescannten Lichtbildausweis.
UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 20. November 2019. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 24. November 2019, 16:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde (BH Leibnitz) einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die fertig ausgefüllte Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.