Volksbegehren - Eintragungsverfahren 11.03.-18.03.2024

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) erledigen.

  • BIST DU GESCHEIT
  • CO2-Steuer abschaffen
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
  • Energieabgaben streichen - Volksbegehren
  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
  • Essen nicht wegwerfen!
  • Frieden durch Neutralität
  • Glyphosat verbieten!
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Kein NATO-Beitritt
  • Nein zu Atomkraft-Greenwashing
  • Neutralität Österreichs stärken
  • Parteienförderungen abschaffen
  • Tägliche Turnstunde
    Zur Verlautbarung

Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (18.03.2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 11. bis 18. März 2024 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

11. MärzMontag0800 bis 1600 Uhr
12. MärzDienstag0800 bis 1600 Uhr
13. MärzMittwoch0800 bis 1600 Uhr
14. MärzDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
15. MärzFreitag0800 bis 1600 Uhr
18. MärzMontag0800 bis 1600 Uhr

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren