Volksbegehren - Eintragungsverfahren 17.04.-24.04.2023
Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
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- Echte Demokratie - Volksbegehren
Zur Verlautbarung
- Nehammer muss weg
Zur Verlautbarung
Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (24.04.2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!
Eintragungszeiten sind vom 17. bis 24. April 2023 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon
17. April | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
18. April | Dienstag | 0800 bis 1600 Uhr |
19. April | Mittwoch | 0800 bis 1600 Uhr |
20. April | Donnerstag | 0800 bis 2000 Uhr |
21. April | Freitag | 0800 bis 1600 Uhr |
24. April | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren