Volksbegehren - Eintragungsverfahren 19.06.-26.04.2023
Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (mit einer qualifizierten elektronischen Signatur - Hanysignatur oder Bürgerkarte) erledigen.
- Neutralität Österreich JA
- ant-gendern-Volksbegehren
Zur Verlautbarung
- Untersuchungsausschüsse live übertragen
- Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
- Asylstraftäter sofort abschieben
- Verbot für Kinder-Instagram
- Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
- Rettung unserer Sparbücher
Zur Verlautbarung
- Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Zur Verlautbarung
Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (26.06.2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!
Eintragungszeiten sind vom 19. bis 26. Juni 2023 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon
19. Juni | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
20. Juni | Dienstag | 0800 bis 1600 Uhr |
21. Juni | Mittwoch | 0800 bis 1600 Uhr |
22. Juni | Donnerstag | 0800 bis 2000 Uhr |
23. Juni | Freitag | 0800 bis 1600 Uhr |
26. Juni | Montag | 0800 bis 1600 Uhr |
Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren