Volksbegehren - Eintragungsverfahren 31.03.-07.04.2025

Sie können in jedem Gemeindeamt in Österreich ihre Zustimmung zu den Volksbegehren unterschreiben oder online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) erledigen.

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
    Zur Verlautbarung

Stimmberechtigte haben die Möglichkeit in den Text der Volksbegehren Einsicht zu nehmen und können ihre Zustimmung zum beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift erklären. Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben und mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (07.04.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Jeder der bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann KEINE Eintragung mehr vornehmen!

Eintragungszeiten sind vom 31. März bis 7. April 2025 im Gemeindeamt Allerheiligen bei Wildon

31. MärzMontag0800 bis 1600 Uhr
1. AprilDienstag0800 bis 1600 Uhr
2. AprilMittwoch0800 bis 1600 Uhr
3. AprilDonnerstag0800 bis 2000 Uhr
4. AprilFreitag0800 bis 1600 Uhr
7. AprilMontag0800 bis 1600 Uhr

Informationen: www.bmi.gv.at/volksbegehren