Bauamt & Raumordnung
Der Flächenwidmungsplan unserer Gemeinde wurde mit 20. Februar 2014 rechtskräftig. Die Laufzeit beträgt mindestens bis zu 10 Jahre. In dieser Zeit kann jeder Grundbesitzer eine Änderung beantragen.
Falls Sie einen Neu- oder Zubau planen oder für ein bestehendes Objekt eine Benützungsbewilligung beantragen wollen, ersuchen wir Sie, sich rechtzeitig mit dem Gemeindeamt in Verbindung zu setzen.
Allgemeine Informationen
Vom Land Steiermark wurde ein Digitaler Atlas zur Verfügung gestellt
Der Flächenwidmungsplan unserer Gemeinde
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